Versicherung, Zulassung etc.

KFZ-Versicherung über Unimogversicherung.de

Auf die Versicherung von Unimog-Fahrzeugen, auch alten Unimog, ist der Versicherungsmakler Bernd Schömann spezialisiert und bietet günstige Tarife an, über die praktisch alle mir bekannten Unimog-Besitzer versichert sind. Für eine alle Schäden bei anderen Geschädigten abdeckende Haftpflichtversicherung eines Unimog der »Ur-Unimog«-Baureihen mit ihren 25 bis 60 PS, bezahlt man aktuell (März 2024) zwischen etwa 50 Euro (25 PS) und 150 Euro (60 PS). Für eine optionale Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt, die Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Unwetter und Glasbruch bietet, kommen 10 bis 40 Euro hinzu.


Zulassung, ADAC-Schutz, H-Gutachten und so weiter

LKW oder Wohnmobil:
Von einer Zulassung zur reinen Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft (lof) mit ihren sehr speziellen Regelungen, auf die hier nicht eingegangen wird, mal abgesehen, kann man einen Unimog der hier betrachteten Baureihen als LKW oder bei entsprechendem Aufbau ggf. auch als Wohnmobil (im Schein „SO.KFZ WOHNM.“ genannt) zulassen.

H-Gutachten:
Wenn ein sogenanntes H-Gutachten (H für Historisch, Gutachten gemäß $23 StVZO) den Status als Oldtimer bestätigt, beträgt die KFZ-Steuer knapp 192 Euro jährlich und zudem ist das Fahren in Umweltzonen gestattet. Grundsätzlich sollte das H-Gutachten bei nicht stärker umgebauten oder modifizierten und zudem guterhaltenen(!) weitestgehend mängelfreien(!) Unimog kein Problem darstellen, denn jeder der hier betrachteten Unimog ist ja älter als 30 Jahre und erfüllt somit die Hautvoraussetzung für ein solches Gutachten.

Wohnmobil und H-Gutachten:
Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist an gewisse Einbauten (Schlaf- und Sitzgelegenheit, Tisch, Kochmöglichkeit, Stauraum) gekoppelt, die in Verbindung mit dem H-Gutachten problematisch sind. Die meisten Prüfstellen lehnen eine Kombination aus »Oldtimer« und »Wohnmobil« beim Unimog grundsätzlich ab. Unmöglich ist beziehungsweise war es aber nicht, diese Kombination eingetragen zu bekommen. Man hat ja die freie Wahl der Prüforganisation und daher sozusagen auch unendlich viele Versuche. Es gibt jedenfalls Unimog mit H-Kennzeichen, die als Wohnmobil zugelassen sind. Jedoch scheint es so zu sein, dass es heutzutage extrem schwer bis unmöglich ist, einen Prüfer zu finden, mit dem dies zu machen ist. In der Vergangenheit wurde offenbar recht viel Schindluder getrieben in dieser Hinsicht, und wie man so hört, betreiben die internen Revisionen der Prüforganisationen mittlerweile schärferen Kontrollen und hauen ihren Prüfern etwas auf die Finger.

ADAC-Mitglied mit dem PKW? Der Unimog als Wohnmobil ist mitgeschützt, als LKW ist er es nicht!
Wer eine ADAC-Mitgliedschaft für seine(n) PKW hat, der sollte wissen, dass als LKW zugelassene Fahrzeuge von diesem Schutz grundsätzlich ausgenommen sind. Hierzu müsste man einen gesonderten (teureren) speziellen „Truck“-Schutzbrief buchen. Ist der Mog jedoch als Wohnmobil zugelassen, greift der Schutzbrief. Und während herkömmliche PKW maximal 3,5t wiegen dürfen, um noch beim ADAC geschützt zu sein, liegt diese Grenze bei Fahrzeugen, die als Wohnmobil zugelassen sind, bei 7,5t.

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